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M.Neuroth

Anfänger

  • »M.Neuroth« ist männlich
  • »M.Neuroth« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 26. Januar 2012, 09:52

Verstellen v. Rettungseinrichtungen u. Fluchtwegen

Hi Gemeinde,

ich weiss das es ein Gesetz gibt das sich mit dem Thema Verstellen v. Rettungseinrichtungen u. Fluchtwegen beschäftigt. BGB ?? § ???

Wer Rettungseinrichtungen u. Fluchtwege verstellt wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe .........

Weiss jemand wo ich es finde?



lg mn

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

  • »elschwoabos« ist männlich

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2

Donnerstag, 26. Januar 2012, 10:10

Hi,

also mir ist nicht bekannt, dass es hier strafrechtliche Regelungen gibt.
Angabe zu den Fluchtwegen findest du in den Arbeitsstättenrichtlinien:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arb…icationFile&v=6

Aber das ist wahrscheinlich nicht das, was du suchst.

Wenn jemand einen Fluchtweg verstellt, sperrt oder was auch immer, dann kann er im Schadensfall wegen Körperverletzung ggf. belangt werden. Aber über das ob und wie entscheidet dann ein Strafgericht.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

Rigesa

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Donnerstag, 26. Januar 2012, 10:19

X(

Ich denke, also bin ich.

a.r.ni

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Donnerstag, 26. Januar 2012, 10:33

ich weiss das es ein Gesetz gibt das sich mit dem Thema Verstellen v. Rettungseinrichtungen u. Fluchtwegen beschäftigt. BGB ?? § ???

Ich weiß nicht, ob es ein Gesetz gibt, aber die Arbeitsstättenverordnung hilft schon mal weiter:
Aus der Antwort von komNet
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg…bid=BAS&pid=NRW

Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies durch Ziffer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.


Zitat

Wer Rettungseinrichtungen u. Fluchtwege verstellt wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ...

Gemäß ArbStättV gilt:

§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 10
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
entgegen § 4 Absatz 4 Satz 1 Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht frei hält,


Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des( §25 ArbSchG) Absatzes 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, ... geahndet werden.
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

DiverIkla93

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5

Dienstag, 21. Februar 2012, 14:23

Hi
Vielleicht hilft das
MVStättV § 47

Grüße von der Ostsee

Tanzderhexen

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6

Gestern, 08:48

Hi
Vielleicht hilft das
MVStättV § 47

Grüße von der Ostsee

Hallo zusammen, noch eine kurze Anmerkung,
hier geht es um die Muster-Versammlungsstättenverordnung, die als Empfehlung für die einzelnen Bundesländer gilt. Die 16 Bundesländer haben diese dann in eigenes Landesrecht umgesetzt, teilweise aber mit Abweichungen von der Muster-VStättVO. http://www.vbg.de/apl/gv/mvstaettv/47.htm

Gruß Tanzderhexen
Je mehr man für andere da ist,
desto befriedigender wird
das eigene Leben